Nebentätigkeiten in Selbsthilfeeinrichtungen des öffentlichen Dienstes

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Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch das eBook zum Nebentätigkeitsrecht. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufsein-stieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular



Ein wichtiger Bereich genehmigungsfreier (aber zumeist anzeigepflichtiger) Nebentätigkeiten stellen Tätigkeiten in Selbsthilfeeinrichtungen der Beamtinnen und Beamten dar. Bei diesen Selbsthilfeeinrichtungen handelt es sich zumeist um berufsständisch getragene oder zumindest berufsständisch orientierte Unternehmen. Sie dienen dem Zweck, Angehörigen des öffentlichen Dienstes berufsspezifische Bedingungen für Versicherungen, Geldanlage und Kreditgeschäfte sowie sonstige Finanzdienstleistungen zu gewähren – typische Aufgaben wie sie auch von den Selbsthilfeeinrichtungen wahrgenommen werden, die dem Deutschen Beamtenwirtschaftsring e.V. (DBW) angehören.

Zusammenschluss im Deutschen Beamtenwirtschaftsring e.V.
Im DBW haben sich seit mehr als 50 Jahren die beiden großen Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes sowie achtzehn weitere Selbsthilfeeinrichtungen zusammengeschlossen. In diesen Selbsthilfeeinrichtungen beraten und unterstützen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes ihre Kolleginnen und Kollegen in vielen wichtigen Fragen. Gerade diese so genannten Vertrauensleute haben in Kollegenkreisen einen guten Ruf. Schließlich kann sich ein Kollege eine fehlerhafte oder falsche Beratung weit weniger leisten als ein Vertreter, der dem Kollegenkontakt nicht tagtäglich ausgesetzt ist.

Auszug aus der Ansprache von Dr. Günter Hartkopf, ehemaliger Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, auf der Hauptversammlung des Deutschen Beamtenwirtschaftsrings e. V. am 29. April 1981 in Bremen
Wenn man die Liste der Mitglieder des Beamtenwirtschaftsrings vor sich Revue passieren läßt, ist man erfreut über die Fülle der wirtschaftlichen Aktivitäten. Ohne eine Wertung vornehmen zu wollen, müßten nach meiner Auffassung, was die segensreiche Bedeutung für den öffentlichen Dienst angeht, diejenigen Institutionen ermutigt werden, die insbesondere für die Angehörigen der unteren Besoldungsgruppen und der entsprechenden Tarifbereiche so viel Positives schaffen. Gerade in diesem Bereich hat sich der Gedanke der Selbsthilfe so außerordentlich bewährt. Es ist darum folgerichtig,  daß der Gesetzgeber diesen Sachverhalt in den Regelungen zum Nebentätigkeitsrecht gewürdigt hat.
Die Beamtenselbsthilfeeinrichtungen blicken auf eine 100jährige Tradition zurück.  Obwohl Kinder einer Notzeit haben sie sich besonders nach dem 2. Weltkrieg bis zum heutigen Tage, an dem es erfreulicherweise „echte Not" auch im öffentlichen Dienst wohl nicht mehr gibt, kräftig weiterentwickelt.
Wenn auch die allgemeinen wirtschaftlichen Gegebenheiten zur Zeit nicht optimal sind, so wünsche ich gerade jetzt auf längere Sicht den Gliedern des Beamtenwirtschaftsrings weiterhin Aufschwung und Gedeihen. Es sind die Menschen im öffentlichen Dienst, die bei sich verschärfenden Rahmenbedingungen durch Selbsthilfe wirtschaftliche Vorteile erarbeiten – und sie auch behalten sollten.
Der Deutsche Beamtenwirtschaftsring und seine Mitglieder leisten einen geachteten Beitrag für das Wohlergehen der Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Sie alle repräsentieren anschaulich die Kraft und die Dynamik eines richtig verstandenen Gedankens der Selbsthilfe und ergänzen vielseitig die Arbeit der Spitzenorganisationen und Gewerkschaften.


ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen...
Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberuf-liche Tätigkeit ausüben. Das eBook zum Nebentätigkeitsrecht erläutert in verständlicher Sprache, was zu beachten ist (mit Checklisten)
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