Lexikon zum Nebentätigkeitsrecht: Minijob als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis mit den Neuregelungen ab 01.01.2026

.>>>NEU aufgelegt März 2025

ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen... Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben. Das eBook zum Nebentätigkeitsrecht erläutert in verständlicher Sprache, was zu beachten ist (mit Checklisten) >>>hier kann man das eBook für 7,50 Euro bestellen.


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Minijob als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (mit Neuregelungen ab 2026)

Bevor aktive oder ehemalige Beschäftigte im öffentlichen Dienst eine Nebenbeschäftigung aufnehmen, sollten sie sich mit den geltenden Regelungen des Nebentätigkeitsrecht vertraut machen.

Der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst informiert Beamtinnen und Beamte seit mehr als 25 Jahren über wichtige Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. gibt es das beliebte eBook zum Nebentätigkeitsrecht des öffentlichen Dienstes, das Sie für 7,50 Euro online bestellen können.

Daneben informieren wir mit diesem Internetangebot nebentaetigkeitsrecht.de über wichtige Fragen zur Ausübung einer Nebentätigkeit. In Bund, Ländern und Kommunen. Denn es gelten unterschiedliche Regelungen. Für Beamte gelten andere Rechtsgrundlagen als für Tarifbeschäftigte. Mit diesem Stichwortverzeichnis von A bis Z möchten wir Ihnen eine Hilfestellung geben.

Minijob als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis

 

 

Minijob mit den Neuregelungen ab 2026

Ab 2026 steigt die Minijob-Verdienstgrenze durch den höheren Mindestlohn auf 603 Euro pro Monat (bzw. 7.236 Euro/Jahr), der Mindestlohn selbst auf 13,90 Euro/Stunde, was auch die Midijob-Grenze (603,01 Euro bis 2.000 Euro/Monat) betrifft, wobei auch die Rentenversicherungsbefreiung wieder rückgängig gemacht werden kann und höhere Pauschalen für Ehrenamtliche gelten.

Wichtige Änderungen für Minijobs ab 1. Januar 2026

Verdienstgrenze:
Erhöht sich von 556 Euro auf 603 Euro pro Monat.

Mindestlohn:
Steigt auf 13,90 Euro pro Stunde (in 2025 lag der Mindestlohn noch bei 12,82 Euro).

Midijob-Grenze:
Der Übergangsbereich beginnt bei 603,01 Euro und geht bis 2.000 Euro.

Rentenversicherung:
Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht soll einmalig rückgängig gemacht werden können, voraussichtlich ab Mitte 2026.

Ehrenamtliche Tätigkeiten:
Die Ehrenamtspauschale (840 Euro wird auf 960 Euro erhöht); der Übungsleiterfreibetrag um 300 Euro erhöht (von 3.000 Euro auf 3.300 Euro).

Kurzfristige Beschäftigungen (Landwirtschaft):
Es werden neue Zeitgrenzen gelten: 90 Tage oder 15 Wochen im Jahr.

Vorteile und Auswirkungen

Für Minijobber:
Mehr Verdienstmöglichkeiten bei gleichem Stundenlohn.

Für Rentnerinnen und Rentner:
Ab 2026 können die Renten besser steuerfrei aufgebessert werden.

Arbeitgeber:
Sie profitieren von der höheren Grenze, müssen aber auch den gestiegenen Mindestlohn zahlen.

Umlage U1:
Der Satz für Entgeltfortzahlung bei Krankheit (Arbeitgeber-Versicherung) sinkt bei der Knappschaft-Bahn-See von 1,1 Prozent auf 0,8 Prozent. 

 

Infothek mit kostenlosen Hinweise zu mehr als 600 Begriffen zu Nebentätigkeiten 

Mit diesem Internetangebot der "Infothek" finden Sie zu den Fragen der Ausübung einer Nebentätigkeit erläuternde Informationen. In Bund, Ländern und Kommunen gelten für das Nebentätigkeitsrecht unterschiedliche Regelungen. Diese sind in der Regel in den Beamtengesetzen normiert: für den Bund im Bundesbeamtengesetz (BBG) und den Ländern in den jeweilige Landesbeamtengesetzen.

Für Beamtinnen und Beamte gelten andere Rechtsgrundlagen als für Tarifbeschäftigte. In den Tarifverträgen Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TvÖD) und dem Tarifvertrag deutscher Länder (TV-L) sind dort die Bestimmungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geregelt. 

Achtung: Der TV-L gilt nicht für das Land Hessen, weil Hessen aus dieser Tarifgemeinschaft ausgetrten ist. Hessen hat eigene Regelungen im Tarifrecht.

Mit diesem Lexikon und mehr als 600 Stichworten zur Nebentätigkeit von A bis Z bieten wir Ihnen kostenfreie eine Hilfestellung.  


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Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch das im Jahr 2025 neu aufgelegte eBook zum Nebentätigkeitsrecht. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht für Arbeitnehmer und Beamte, Tarifrecht (TVöD, TV-L), Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor sowie Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular



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