ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen...
Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben. Der Ratgeber "Nebentätigkeitsrecht" erläutert verständlich, was zu beachten ist (mit Checklisten) >>>Sie können den Ratgeber als OnlineBuch für 7,50 Euro bestellen.
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Hier informieren wir Beamte und Arbeitnehmer über das Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst:
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Nebentätigkeiten:Einführung in das Nebentätigkeitsrecht I Nebentätigkeiten
von Beamtinnen und Beamten I Genehmigungspflicht I Genehmigungsfreiheit I
Nebentätigkeit in Selbsthilfeeinrichtungen I Nebentätigkeiten auf Verlangen des
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Nebentätigkeitsrecht des öffentlichen Dienstes*
Einführung in das Nebentätigkeitsrecht
Nebentätigkeiten von Beamtinnen und Beamten
- Genehmigungspflicht
- Genehmigungsfreiheit
- Nebentätigkeit in Selbsthilfeeinrichtungen
- Nebentätigkeiten auf Verlangen des Dienstherrn
- Muster für den Schriftwechsel
Besonderheiten für Landesbeamte
Nebentätigkeiten von Tarifbeschäftigten
Rechtsvorschriften zur Nebentätigkeit
- Nebentätigkeitsrecht in Baden-Württemberg
- Nebentätigkeitsrecht in Bayern
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- Nebentätigkeitsrecht in Saarland
- Nebentätigkeitsrecht in Sachsen
- Nebentätigkeitsrecht in Sachsen-Anhalt
- Nebentätigkeitsrecht in Schleswig-Holstein
- Nebentätigkeitsrecht in Thüringen
*Stand: Januar 2018