Schleswig-Holstein Nebentätigkeitsverordnung (NtVO): § 2 Persönliche Lebensgestaltung

.>>>NEU aufgelegt April 2024

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Schleswig-Holstein Nebentätigkeitsverordnung (NtVO): § 2 Persönliche Lebensgestaltung

vom 30. März 1990, letzte berücksichtigte Änderung: §§ 9, 10 und 15 (Art. 5 LVO v. 14.12.2021, GVOBl. S. 1546).

 

§ 2 Persönliche Lebensgestaltung

Eine Nebentätigkeit (§ 70 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes - LBG) liegt nicht vor bei Tätigkeiten, die nach allgemeiner Anschauung zur persönlichen Lebensgestaltung gehören.


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Red 20231107

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