Nebentätigkeitsrecht in Hessen: Vorschriften zum hessischen Nebentätigkeitsrecht für Landesbeschäftigte

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Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch das im April 2024 neu aufgelegte eBook zum Nebentätigkeitsrecht. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufsein-stieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular


Das Nebentätigkeitsrecht ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Die für Hessen geltenden Vorschfiten zur Nebentätigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben wir hier zusammengefasst.

 

Vorschriften zum Nebentätigkeitsrecht in Hessen  
Landesbeamtengesetz  >>>zum Download
Landesnebentätigkeitsverordnung  >>>zum Download
   
   
   
   

 


Mehr Informationen zu den landesrechtlichen Regelungen in Hessen >>>weiter

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat in einem Informationsblatt zur "Ausübung von Nebentätigkeiten" die wichtigsten Eckpunkte zusammengefasst 

 

Nebentätigskeitsrecht in Hessen: Infoblatt zur Ausübung von Nebentätigkeiten vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport >>>zum gesamten Text


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.>>>NEU aufgelegt April 2024

ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen... Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben. Das eBook zum Nebentätigkeitsrecht erläutert in verständlicher Sprache, was zu beachten ist (mit Checklisten) >>>hier kann man das eBook für 7,50 Euro bestellen.

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