Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG): § 13 Haftung des Auftraggebers

.>>>NEU aufgelegt April 2024

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Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG): § 13 Haftung des Auftraggebers

 

 

Abschnitt 2
Zivilrechtliche Durchsetzung 

§ 13 Haftung des Auftraggebers

§ 14 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes findet entsprechende Anwendung.


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Red 20231122

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