Exklusivangebot zum Komplettpreis von nur 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt. Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch das im April 2024 neu aufgelegte eBook zum Nebentätigkeitsrecht. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufsein-stieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular
Urteile bei Fragen zur Nebentätigkeit >>>zum Urteil
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Nebentätigkeitsrecht: Beschwerde - Beschluss des BVerfG 2 B 47.21 >>>zum Urteil
Rechtsprechung zum Beihilferecht
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Versagung der Genehmigung für die Nebentätigkeit eines Steuerbeamten in einem Lohnsteuerhilfeverein ist rechtmäßig
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Nebentätigkeitsrecht: Beschränkung der Nebentätigkeitsvergütungen von Richtern in Hessen unbedenklich >>>zum Urteil
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (AZ: 3 A 10643/04)
Polizist wird wegen ungenehmigtem Nebenjob gekündigt
Gustav Gusmann arbeitet nur widerwillig in seinem Job als Polizeibeamter. Deshalb sucht er sich eine Zweitbeschäftigung als Moderator von Veranstaltungen. Er holt sich von seinem Arbeitgeber dafür die Genehmigung - erhält sie aber nur für maximal drei Stunden pro Woche. Irgendwann hält er sich nicht mehr an diese Vorschrift und tritt immer öfter auf. So sehen andere Polizisten ihren erfolgreichen Kollegen bei Modenschauen, Jubiläumsfeiern und Konzerten als Moderator. Eines Tages ist es dem Vorgesetzten zu viel: Er leitet ein Disziplinarverfahren gegen Herrn Gusmann ein. Der Beamte wird vom Dienst suspendiert. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz stimmte zu.
Geht ein Polizeibeamter über längere Zeit einer ungenehmigten Nebentätigkeit nach, muß dies vom Vorgesetzten nicht hingenommen werden. Ein solcher Zweitberuf beeinträchtigt die Ausübung des Polizeidienstes erheblich. Auch ist ein Mangel an Verantwortungsbewußtsein erkennbar. Der Beamte muß deshalb mit seiner Entlassung rechnen.
Herr Gusmann wird sich nun also ganz seiner Tätigkeit als Moderator widmen können.
.>>>NEU aufgelegt April 2024
ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen... Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben. Das eBook zum Nebentätigkeitsrecht erläutert in verständlicher Sprache, was zu beachten ist (mit Checklisten) >>>hier kann man das eBook für 7,50 Euro bestellen.