Nebentätigkeitsrecht des öffentlichen Dienstes - Überblick -

.>>>NEU aufgelegt April 2024

ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen... Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben. Das eBook zum Nebentätigkeitsrecht erläutert in verständlicher Sprache, was zu beachten ist (mit Checklisten) >>>hier kann man das eBook für 7,50 Euro bestellen.


Nebentätigkeitsrecht des öffentlichen Dienstes

 

Stand: April 2024

 

- Einführung in das Nebentätigkeitsrecht 

- Nebentätigkeiten von Beamtinnen und Beamten 

- Genehmigungspflicht 

- Genehmigungsfreiheit 

Nebentätigkeit in Selbsthilfeeinrichtungen 

- Nebentätigkeiten auf Verlangen des Dienstherrn 

- Muster für den Schriftwechsel 

Besonderheiten für Landesbeamte 

Nebentätigkeiten von Tarifbeschäftigten 

Rechtsschutzmöglichkeiten 

Minijobs als Nebentätigkeiten 

Steuern und Nebentätigkeiten 

- Lexikon Nebenjob 

- Arbeiterinnen und Arbeiter 

- Auszubildende 

- Lehrerinnen und Lehrer  

- Besonderheiten für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

- Rechtsvorschriften zum Nebentätigkeitsrecht


Exklusivangebot zum Komplettpreis von nur 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt.

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch das im April 2024 neu aufgelegte eBook zum Nebentätigkeitsrecht. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufsein-stieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular



Red 20240429 / 20230731 / 20200520

Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.nebentaetigkeitsrecht.de © 2024