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Vom 15. März 2010, zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 11. November 2014 (GVBl. S. 725).
Inhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt
Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffe
§ 3 Öffentliche Ehrenämter
§ 4 Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
§ 5 Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst des Landes
§ 6 Abgrenzung vom Hauptamt
§ 7 Hauptamt und Nebentätigkeit bei Lehr- und Forschungstätigkeit
§ 8 Hauptamt und Nebentätigkeit bei Gutachtertätigkeit
§ 9 Hauptamt und Nebentätigkeit bei schriftstellerischer Tätigkeit, Herausgebertätigkeit, Vortragstätigkeit
Zweiter Abschnitt
Nebentätigkeitsanzeige, Nebentätigkeitsgenehmigung
§ 10 Anzeigepflicht für genehmigungsfreie Nebentätigkeiten von Hochschullehrern
§ 11 Erteilung, Widerruf und Rücknahme der Genehmigung; Zuständigkeit, Auskunftserteilung
§ 12 Beeinträchtigung dienstlicher Interessen (§ 66 Abs. 2 ThürBG) oder Verletzung von Dienstpflichten (§ 67 Abs. 2 Satz 3 ThürBG)
§ 13 Freiberufliche und unternehmerische Nebentätigkeiten von Hochschullehrern
§ 14 Allgemeine Genehmigung von Nebentätigkeiten, Widerruf der Genehmigung
§ 15 Allgemeine Genehmigung von Nebentätigkeiten für Hochschullehrer
Dritter Abschnitt
Vergütung
§ 16 Vergütung für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst des Landes
§ 17 Ablieferungspflicht
§ 18 Ausnahmen von den §§ 16 und 17
§ 19 Abrechnung und Erklärung über Nebentätigkeitsvergütungen
Vierter Abschnitt
Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn
§ 20 Einrichtungen, Material
§ 21 Genehmigungspflicht
§ 22 Allgemeine Genehmigung
§ 23 Grundsätze für die Bemessung des Entgelts
§ 24 Allgemeines Entgelt
§ 25 Verfahren
Fünfter Abschnitt
Sonderregelungen für das Universitätsklinikum Jena
§ 26 Nebentätigkeiten am Universitätsklinikum Jena
Sechster Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 27 Übergangsbestimmung für Privatbehandlungen am Universitätsklinikum Jena
§ 28 Gleichstellungsbestimmung
§ 29 Inkrafttreten