Exklusivangebot zum Komplettpreis von nur 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt. Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch das im April 2024 neu aufgelegte eBook zum Nebentätigkeitsrecht. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufsein-stieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular
Die Nebentätigkeit von Arbeitern und Angestellten im öffentlichen Dienst war bislang unterschiedlich geregelt. Während die tarifliche Vorschrift für Angestellte auf die strengen beamtenrechtlichen Vorschriften zur Nebentätigkeit Bezug nahm, wurde für Arbeiter eine vom Beamtenrecht unabhängige und stärker am normalen Arbeitsrecht orientierte Regelung geschaffen. Damit sind Arbeiter im öffentlichen Dienst bislang gegenüber den Angestellten wesentlich besser gestellt. Dies ist jedoch aus Sicht des Gleichheitsgebots verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, denn diese Differenzierung ist sachlich darin begründet, dass die Tätigkeiten von Angestellten und Beamten viele Berührungspunkte haben, was bei den Tätigkeiten von Arbeitern und Beamten in der Regel nicht gegeben ist.
Mit der Einführung des neuen Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) zum 1. Okober 2005 wird auch das Nebentätigkeitsrecht in vielen Bereichen neu geregelt. Der TVöD gilt nun einheitlich für alle Tarifbeschäftigten beim Bund und in den Kommunen sowohl in den alten als auch in den neuen Ländern. Die Unterscheidung zwischen Arbeiter und Angestellte wird mit dem TVöD aufgehoben.
Arbeiter und Angestellte in den Ländern sind von den Neuerungen nicht erfasst, da die Länder der Tarifbindung dieses neuen Tarifvertrags nicht unterliegen. Solange es keine neuen Tarifverträge für die Länder gibt, gelten hier grundsätzlich noch die alten Tarifregelungen im BAT und BAT-O (mit den Verweisen auf das Beamtenrecht) sowie MTArb bzw. MTArb-O.
Die Vielzahl tariflicher Regelungen zur Nebentätigkeit von Arbeitern und Angestelten des öffentlichen Dienstes bleibt somit zunächst erhalten. Der neue TVöD vereinheitlicht zwar das Nebentätigkeitsrecht für Tarifbeschäftigte. Da aber nicht alle Tarifbeschäftigten von diesem Vertrag erfasst sind, wird zumindest für eine Übergangszeit das Nebentätigkeitsrecht sogar weiter zersplittert. Die nachfolgende Übersicht vermittelt einen Überblick über die alten und neuen Tarifverträge, die im öffentlichen Dienst zur Anwendung kommen.
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ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen... Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben. Das eBook zum Nebentätigkeitsrecht erläutert in verständlicher Sprache, was zu beachten ist (mit Checklisten) >>>hier kann man das eBook für 7,50 Euro bestellen.