Haushaltsfreibetrag und Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende - Steuer-ABC

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Mit Wirkung ab 1.1.2004 ist der Haushaltsfreibetrag endgültig weggefallen. Stattdessen erhalten Alleinerziehende, die mit ihren Kindern, für die sie einen Kinderfreibetrag erhalten, allein in einem Haushalt leben, nunmehr einen Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 Euro jährlich.

Als alleinerziehend gilt, wer nicht mit einem Partner in einer ehelichen oder eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebt. Die strengeren Voraussetzungen, nach denen jede volljährige Person der Gewährung des Entlastungsbetrages entgegenstand, sind rückwirkend zum 1.1.2004 aufgehoben worden.

Als alleinerziehend gilt, wer nicht mit einem Partner in einer ehelichen oder eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebt. Die strengeren Voraussetzungen, nach denen jede volljährige Person der Gewährung des Entlastungsbetrages entgegenstand, sind rückwirkend zum 1.1.2004 aufgehoben worden.

 

Als alleinerziehend gilt, wer nicht mit einem Partner in einer ehelichen oder eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebt. Die strengeren Voraussetzungen, nach denen jede volljährige Person der Gewährung des Entlastungsbetrages entgegenstand, sind rückwirkend zum 1.1.2004 aufgehoben worden.

 

 

*Die Texte zum Steuer-ABC sowie den TIPPS hat uns freundlicherweise Frau Petra Ackers-von Thenen, Dipl. Betriebswirtin/Steuerberaterin zur Verfügung gestellt: E-Mail: Petra.Ackers-vonThenen@web.de 

 

 


.>>>NEU aufgelegt April 2024

ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen... Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben. Das eBook zum Nebentätigkeitsrecht erläutert in verständlicher Sprache, was zu beachten ist (mit Checklisten) >>>hier kann man das eBook für 7,50 Euro bestellen.

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