Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit - Steuer-ABC

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Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch das im April 2024 neu aufgelegte eBook zum Nebentätigkeitsrecht. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufsein-stieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular




Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind steuerfrei, soweit sie die folgenden Prozentsätze des Grundlohnes nicht übersteigen:

  • grundsätzlich 25 Prozent für Nachtarbeit zwischen 20.00 Uhr und 24.00 Uhr;
  • 40 Prozent für Nachtarbeit zwischen 0.00 Uhr und 4.00 Uhr, wenn die Arbeit vor 0.00 Uhr aufgenommen wurde;
  • grundsätzlich 50 Prozent für Sonntagsarbeit;
  • 125 Prozent für die Arbeit am 31. Dezember ab 14 Uhr und an den gesetzlichen Feiertagen;
  • 150 Prozent für die Arbeit am 24. Dezember ab 14 Uhr, am 1. und 2. Weihnachtstag sowie am 1. Mai;

Seit dem 1.1.2004 darf der zu berücksichtigende Grundlohn 50 Euro nicht übersteigen („Bundesliga-Fall"). Die Zuschläge müssen ausdrücklich für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit geleistet werden. Zuschläge für Mehrarbeit oder Gefahrenzulagen sind grundsätzlich nicht steuerfrei.

 

 

 

 

 

 

   
UNSER TIPP: Die Zuschläge können auch im Rahmen eines sog. ð  „Mini-Jobs" steuerfrei gezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer zu den zuschlagsfähigen Zeiten tatsächlich gearbeitet hat!  

 

*Die Texte zum Steuer-ABC sowie den TIPPS hat uns freundlicherweise Frau Petra Ackers-von Thenen, Dipl. Betriebswirtin/Steuerberaterin zur Verfügung gestellt: E-Mail: Petra.Ackers-vonThenen@web.de 

 

 


.>>>NEU aufgelegt April 2024

ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen... Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben. Das eBook zum Nebentätigkeitsrecht erläutert in verständlicher Sprache, was zu beachten ist (mit Checklisten) >>>hier kann man das eBook für 7,50 Euro bestellen.

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