Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung: Artikel 2

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Der Gesetzentwurf wurde von der Bundesregierung eingebracht und vom Bundestag beschlossen. Verkündet wurde das Gesetz am 30.06.2022

 

Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung - Artikel 2 -

 

Artikel 2

Änderung der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung

§ 1 Absatz 1 der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung vom 29. Juli 2015 (BAnz AT 31.07.2015 V1) wird wie folgt geändert:

1. In Satz 1 wird die Angabe „2 958 Euro“ durch die Angabe „4 176 Euro“ ersetzt.

2. In Satz 3 wird die Angabe „2 000 Euro“ durch die Angabe „2 784 Euro“ ersetzt.


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Red 20231102

 

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