Thüringen: Thüringer Hochschulnebentätigkeitsverordnung (ThürHNVO)

.>>>NEU aufgelegt April 2024

ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen... Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben. Das eBook zum Nebentätigkeitsrecht erläutert in verständlicher Sprache, was zu beachten ist (mit Checklisten) >>>hier kann man das eBook für 7,50 Euro bestellen.


Thüringer Verordnung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen, ärztlichen und künstlerischen Personals an den staatlichen Hochschulen (Thüringer Hochschulnebentätigkeitsverordnung - ThürHNVO-)

Vom 15. März 2010, zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 11. November 2014 (GVBl. S. 725).



Inhaltsverzeichnis

Erster Abschnitt
Allgemeines

§ 1    Geltungsbereich

§ 2    Begriffe

§ 3    Öffentliche Ehrenämter

§ 4    Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst

§ 5    Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst des Landes

§ 6    Abgrenzung vom Hauptamt

§ 7    Hauptamt und Nebentätigkeit bei Lehr- und Forschungstätigkeit

§ 8    Hauptamt und Nebentätigkeit bei Gutachtertätigkeit

§ 9    Hauptamt und Nebentätigkeit bei schriftstellerischer Tätigkeit, Herausgebertätigkeit, Vortragstätigkeit

Zweiter Abschnitt
Nebentätigkeitsanzeige, Nebentätigkeitsgenehmigung

§ 10    Anzeigepflicht für genehmigungsfreie Nebentätigkeiten von Hochschullehrern

§ 11    Erteilung, Widerruf und Rücknahme der Genehmigung; Zuständigkeit, Auskunftserteilung

§ 12    Beeinträchtigung dienstlicher Interessen (§ 66 Abs. 2 ThürBG) oder Verletzung von Dienstpflichten (§ 67 Abs. 2 Satz 3 ThürBG)

§ 13    Freiberufliche und unternehmerische Nebentätigkeiten von Hochschullehrern

§ 14    Allgemeine Genehmigung von Nebentätigkeiten, Widerruf der Genehmigung

§ 15    Allgemeine Genehmigung von Nebentätigkeiten für Hochschullehrer

Dritter Abschnitt
Vergütung

§ 16    Vergütung für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst des Landes

§ 17    Ablieferungspflicht

§ 18    Ausnahmen von den §§ 16 und 17

§ 19    Abrechnung und Erklärung über Nebentätigkeitsvergütungen

Vierter Abschnitt
Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn

§ 20    Einrichtungen, Material

§ 21    Genehmigungspflicht

§ 22    Allgemeine Genehmigung

§ 23    Grundsätze für die Bemessung des Entgelts

§ 24    Allgemeines Entgelt

§ 25    Verfahren

Fünfter Abschnitt
Sonderregelungen für das Universitätsklinikum Jena

§ 26    Nebentätigkeiten am Universitätsklinikum Jena

Sechster Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 27    Übergangsbestimmung für Privatbehandlungen am Universitätsklinikum Jena

§ 28    Gleichstellungsbestimmung

§ 29    Inkrafttreten

 

Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.nebentaetigkeitsrecht.de © 2024