Mecklenburg-Vorpommern: Nebentätigkeitslandesverordnung (NLVO M-V): § 16 Inkrafttreten; Außerkrafttreten

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Landesverordnung über die Nebentätigkeit der Beamtinnen und Beamten im Land Mecklenburg-Vorpommern (Nebentätigkeitslandesverordnung - NLVO M-V)


§ 16 Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern folgenden Kalendermonats in Kraft. Gleichzeitig tritt die Nebentätigkeitslandesverordnung vom 20. Januar 2010 (GVOBl. M-V S. 36) außer Kraft.


 

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Red 20230725

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