Arbeitsmittel - Steuer-ABC

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Arbeitsmittel sind alle Gegenstände und Hilfsmittel, die dazu geeignet sind, die berufliche Tätigkeit zu unterstützen und zu fördern. Hierzu gehören ausschließlich beruflich nutzbare Arbeitsmittel wie die typische ð Berufskleidung, Bürobedarf, Werkzeuge und Fachzeitschriften, aber auch ð Computer oder Schreibtisch.

Zu beachten ist, dass Kosten für Gegenstände, die sowohl beruflich als auch privat genutzt werden, grundsätzlich nicht abzugsfähig sind. Das Finanzamt kann auf einer verschärften Nachweispflicht bestehen, wenn eine private Mitnutzung zumindest möglich ist (insb. bei ð Computern und Software). Ist ein solches Arbeitsmittel nachweislich zweimal vorhanden, wird in der Regel ein Exemplar als beruflich anerkannt.

Stellt der Arbeitgeber den Mitarbeitern Arbeitsmittel (z.B. Werkzeuge, Arbeitskittel) für die Dauer des Dienstverhältnisses zur Verfügung, ist dies grundsätzlich steuerfrei. Gehen die Gegenstände in das Eigentum des Arbeitnehmers über, unterliegt diese Zuwendung der Lohnsteuerpflicht.

Liegen die Anschaffungskosten der Arbeitsmittel unter 410 Euro (ohne Mehrwertsteuer), können die Kosten im Jahr der Ausgabe in voller Höhe von den Arbeitnehmer-Einkünften abgezogen werden. Übersteigen die Anschaffungskosten diesen Betrag, sind sie gleichmäßig auf die gesamte Nutzungsdauer des Arbeitsmittels umzulegen und im Jahr der Ausgabe sowie den Folgejahren als ð Werbungskosten anzusetzen.

 

 

 

   
UNSER TIPP: Ist ein Arbeitsmittel veraltet oder defekt, bevor die gesamten Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden konnten, kann der Restwert als ð Werbungskosten im Wege einer außergewöhnlichen Abschreibung angesetzt werden! (Zu beachten ist, daß bei Verkauf dieses Arbeitsmittels ein etwaiger Veräußerungserlös die Werbungskosten entsprechend mindert.)  

*Die Texte zum Steuer-ABC sowie den TIPPS hat uns freundlicherweise Frau Petra Ackers-von Thenen, Dipl. Betriebswirtin/Steuerberaterin zur Verfügung gestellt: E-Mail: Petra.Ackers-vonThenen@web.de 

 

 


ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen...
Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberuf-liche Tätigkeit ausüben. Das eBook zum Nebentätigkeitsrecht erläutert in verständlicher Sprache, was zu beachten ist (mit Checklisten)
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