Ausbildungskosten - Steuer-ABC

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Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch das eBook zum Nebentätigkeitsrecht. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufsein-stieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular



Ausbildungskosten sind Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung des Steuerpflichtigen (z.B. Ausbildung für einen künftigen Beruf) und als Sonderausgaben bis zu einem Betrag in Höhe von 4.000 Euro jährlich abzugsfähig. Anzusetzen sind z.B. Seminargebühren, ð Reisekosten oder auch benötigte ð Arbeitsmittel. Zu beachten ist hier jedoch, dass seit 1.1.2004 Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung bzw. für ein Erststudium, die nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden, grundsätzlich den privaten Kosten der Lebensführung zuzuordnen sind.

 

 

 

 

 

 

 

   
UNSER TIPP: Ist die „Ausbildung" tatsächlich nicht doch eine Weiterbildung im bereits ausgeübten Beruf? In diesem Falle wären sämtliche Aufwendungen als ð Werbungskosten, nämlich als Fortbildungskosten, abzugsfähig!  

*Die Texte zum Steuer-ABC sowie den TIPPS hat uns freundlicherweise Frau Petra Ackers-von Thenen, Dipl. Betriebswirtin/Steuerberaterin zur Verfügung gestellt: E-Mail: Petra.Ackers-vonThenen@web.de 

 

 


ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen...
Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberuf-liche Tätigkeit ausüben. Das eBook zum Nebentätigkeitsrecht erläutert in verständlicher Sprache, was zu beachten ist (mit Checklisten)
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