Saarland: Verordnung über die Nebentätigkeiten der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Nebentätigkeitsverordnung - NtVO): § 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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Verordnung über die Nebentätigkeiten der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Nebentätigkeitsverordnung - NtVO): § 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

 

Abschnitt 5
Schlussvorschriften 

§ 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

(2) Die Nebentätigkeitsverordnung vom 27. Juli 1988 (Amtsbl. S. 841), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. November 2014 (Amtsbl. I S. 428), tritt mit Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.


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Red 20231110


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