Saarland: Verordnung über die Nebentätigkeiten der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Nebentätigkeitsverordnung - NtVO): § 13 Kostenerstattung und Vorteilsausgleich

ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen...
Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberuf-liche Tätigkeit ausüben. Das eBook zum Nebentätigkeitsrecht erläutert in verständlicher Sprache, was zu beachten ist (mit Checklisten)
>>>Sie können das eBook für 7,50 Euro bestellen.

 

>>>zur Übersicht der Nebentätigkeitsverodnung (NtVO) im Saarland



Verordnung über die Nebentätigkeiten der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Nebentätigkeitsverordnung - NtVO): § 13 Kostenerstattung und Vorteilsausgleich

 

§ 13 Kostenerstattung und Vorteilsausgleich

(1) Das für die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn zu entrichtende Entgelt (Nutzungsentgelt) setzt sich zusammen aus dem Entgelt für die Deckung der Kosten, die dem Dienstherrn durch die Inanspruchnahme entstehen (Kostenerstattung), und dem Entgelt für den Vorteil, der den Beamtinnen und Beamten durch die Inanspruchnahme entsteht (Vorteilsausgleich).

(2) Durch die Kostenerstattung sollen die dem Dienstherrn durch die Inanspruchnahme entstehenden Sach- und Personalkosten einschließlich der mittelbaren Verwaltungskosten gedeckt werden.

(3) Durch den Vorteilsausgleich sollen die besonderen Vorteile ausgeglichen werden, die den Beamtinnen und Beamten durch die Bereitstellung von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn entstehen.

(4) Bei einer gemeinschaftlichen Inanspruchnahme sind die Beamtinnen und Beamte als Gesamtschuldner zur Entrichtung des Nutzungsentgelts verpflichtet.


Exklusivangebot zum Komplettpreis von nur 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt.

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch das eBook zum Nebentätigkeitsrecht. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufsein-stieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular



Red 20231110


mehr zu: Nebentätigkeitsrecht in Saarland
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.nebentaetigkeitsrecht.de © 2024