ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen... |
Landesverordnung über die Nebentätigkeit der Beamtinnen und Beamten im Land Mecklenburg-Vorpommern (Nebentätigkeitslandesverordnung - NLVO M-V)
Aufgrund des § 78 des Landesbeamtengesetzes vom 17.12.2009 (GVOBl. M-V S. 687), zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBl. M-V S. 193, 201) geändert, verordnet die Landesregierung:
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 3 Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
§ 4 Zulässigkeit von Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern
§ 5 Nachträgliches Verbot einer Nebentätigkeit
Abschnitt 2
Vergütung von Nebentätigkeiten
§ 7 Ablieferungspflicht von Vergütungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst
§ 9 Abrechnung über die Vergütungen aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst
Abschnitt 3
Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn
§ 11 Grundsätze für die Entrichtung des Nutzungsentgelts
§ 12 Höhe des Nutzungsentgelts
§ 13 Entgelt für ärztliche und zahnärztliche Nebentätigkeiten im Krankenhausbereich
§ 14 Festsetzung des Nutzungsentgelts
Abschnitt 4
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 16 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
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