.>>>NEU aufgelegt April 2024 |
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Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen (Nebentätigkeitsverordnung - NtV): - Übersicht -
Abschnitt I
Allgemeines
§ 3 Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
§ 4 Hauptamt und Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
§ 5 Nebentätigkeiten auf Vorschlag oder Veranlassung
Abschnitt II
Genehmigung
§ 6 Genehmigung im Einzelfall
§ 8 Genehmigung von Nebentätigkeiten in der Krankenversorgung
§ 9 Nicht genehmigungspflichtige Tätigkeiten
Abschnitt III
Anzeige von Nebentätigkeiten
Abschnitt IV
Vergütung
§ 11 Begriff
§ 13 Höchstgrenzen; Abführungspflicht
§ 15 Aufstellung über Nebeneinnahmen
Abschnitt V
Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal und Material
§ 16 Genehmigung
§ 18 Höhe des Nutzungsentgelts
Abschnitt VI
Ausführung des § 56 des Landesbeamtengesetzes
§ 21 Nebentätigkeit bei Beendigung des Beamtenverhältnisses
Abschnitt VII
Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 22 Ausnahmen
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Red 20231108