Nebentätigkeitsrecht in Nordrhein-Westfalen: Vorschriften zum Nebentätigkeitsrecht für Landesbeschäftigte von Nordrhein-Westfalen

.>>>NEU aufgelegt April 2024

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Nordrhein-Westfalen: Vorschriften zum nordrhein-westfälischen Nebentätigkeitsrecht auf einen Blick

 

Das Nebentätigkeitsrecht ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Die für Nordrhein-Westfalen geltenden Vorschfiten zur Nebentätigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben wir hier zusammengefasst.

 

Vorschriften zum Nebentätigkeitsrecht in Nordrhein-Westfalen  
Landesbeamtengesetz  >>>zum Download
Landesnebentätigkeitsverordnung  >>>zum Download
   
Verordnung über die Nebentätigkeit des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulnebentätigkeitsverordnung - HNtV) >>>zum Wortlaut der HNtV NRW

 

 


Mehr Informationen zu den landesrechtlichen Regelungen in Nordrhein-Westfalen >>>weiter

Verwaltungsvorschrift von NRW zum Thema "Nebentätigkeit in und für Selbsthilfeeinrichtungen" >>>weiter


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Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch das im April 2024 neu aufgelegte eBook zum Nebentätigkeitsrecht. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufsein-stieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular



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