Sachsen-Anhalt: Nebentätigkeitsverordnung (NVO LSA) § 3 Begriffe

.>>>NEU aufgelegt April 2024

ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen... Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben. Das eBook zum Nebentätigkeitsrecht erläutert in verständlicher Sprache, was zu beachten ist (mit Checklisten) >>>hier kann man das eBook für 7,50 Euro bestellen.

 

>>>zur Übersicht der Nebentätigkeitsverordnung (NVO LSA) von Sachsen-Anhalt


Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Land Sachsen-Anhalt (Nebentätigkeitsverordnung - NVO LSA): § 3 Begriffe

 

Abschnitt 2
Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn 

§ 3 Begriffe

Einrichtungen sind alle sächlichen Mittel, insbesondere Diensträume und deren Ausstattung sowie die darin vorhandenen Maschinen, Apparate, Instrumente und kostenpflichtigen Medien. Bücher und andere Schriftwerke zählen nicht zu den Einrichtungen. Zum Material gehören alle verbrauchbaren Sachen und die Energie.


Exklusivangebot zum Komplettpreis von nur 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt.

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch das im April 2024 neu aufgelegte eBook zum Nebentätigkeitsrecht. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufsein-stieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular



Red 20230801

Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.nebentaetigkeitsrecht.de © 2024