.>>>NEU aufgelegt April 2024 |
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Thüringer Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten (Thüringer Nebentätigkeitsverordnung - ThürNVO): § 16 Inkrafttreten
Dritter Abschnitt
§ 16 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 24. Februar 1995
Die Landesregierung
Der Ministerpräsident
Der Innenminister
Dr. Vogel
Dr. Dewes
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Red 20231107