Berlin: Nebentätigkeitsverordnung (BerlinNtVO): § 11 Entgelt für die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material; Grundsätze

ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen...
Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberuf-liche Tätigkeit ausüben. Das eBook zum Nebentätigkeitsrecht erläutert in verständlicher Sprache, was zu beachten ist (mit Checklisten)
>>>Sie können das eBook für 7,50 Euro bestellen.

 

Zurück zur Übersicht der (Landesnebentätigkeitsverordnung - BerlinNtVO)

 

Berliner Nebentätigkeitsverordnung (BerlinHNtVO)

Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten (Berliner Nebentätigkeitsverordnung – BerlinNtVO)

Erster Abschnitt 
Einleitende Vorschriften

§ 11 Entgelt für die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material; Grundsätze

(1) Für die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material seines Dienstherrn hat der Beamte ein angemessenes Entgelt zu entrichten. Bei einer gemeinschaftlichen Inanspruchnahme durch mehrere Beamte sind sie als Gesamtschuldner zur Entrichtung des Entgelts verpflichtet.

(2) Nimmt ein Beamter ein Nebenamt gegen Vergütung für seinen Dienstherrn wahr oder übt er eine unentgeltliche Tätigkeit aus oder übt er eine Prüfungs-, Lehr- oder Unterrichtstätigkeit im öffentlichen Dienst aus, bei deren Wahrnehmung er die hierfür zur Verfügung gestellten Arbeitsräume benutzt, so kann auf die Entrichtung eines Entgelts für die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material verzichtet werden.

(3) Die Höhe des Entgelts richtet sich nach den Grundsätzen der Kostendeckung und des Vorteilsausgleichs.


Exklusivangebot zum Komplettpreis von nur 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt.

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch das eBook zum Nebentätigkeitsrecht. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufsein-stieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular



Red 20230713

mehr zu: Nebentätigkeitsrecht in Berlin
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.nebentaetigkeitsrecht.de © 2024