Überblick über die Rechtsvorschriften im Nebentätigkeitsrecht

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Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch das im April 2024 neu aufgelegte eBook zum Nebentätigkeitsrecht. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufsein-stieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular



Für die unterschiedlichen Beschäftigtengruppen im öffentlichen Dienst finden verschiedene Rechtsvorschriften Anwendung, die zum Teil sehr unterschiedliche Regelungen zum Nebentätigkeitsrecht enthalten. Welche Rechtsvorschriften zum Tragen kommen, richtet sich nach dem Status des Beschäftigten (Tarifbeschäftigter oder Beamter) und dem Arbeitgeber (Bund, Land oder Kommune).
Das Nebentätigkeitsrecht der Beamten ist gesetzlich geregelt. Für Tarifbeschäftigte gelten tarifliche Regelungen, die aber teilweise auf beamtenrechtliche Regelungen Bezug nehmen. Die wesentlichen Regelungen für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sind in den folgenden Rechtsvorschriften zu finden:

  • Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG)
  • Bundesbeamtengesetz (BBG)
  • Bundesbeamtennebentätigkeitsverordnung (BNV)
  • Landesbeamtengesetze und Landesnebentätigkeitsverordnungen
  • Bundesangestelltentarifvertrag (BAT bzw. BAT-O)
  • Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb bzw. MTArb-O)
  • Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G II bzw. BMT-G-O)
  • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Daneben gibt es für einzelne Statusgruppen spezielle Sonderregelungen, wie z. B. für Richter im Deutschen Richtergesetz (DRG) und für Soldaten im Soldatengesetz (SoldG).

 


.>>>NEU aufgelegt April 2024

ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen... Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben. Das eBook zum Nebentätigkeitsrecht erläutert in verständlicher Sprache, was zu beachten ist (mit Checklisten) >>>hier kann man das eBook für 7,50 Euro bestellen.

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