Sonderregelung für ärztliche und zahnärztliche Nebentätigkeiten in Einrichtungen der Bundeswehr

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Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch das im April 2024 neu aufgelegte eBook zum Nebentätigkeitsrecht. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufsein-stieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular



Die Kostenerstattung und den Vorteilsausgleich bei Inanspruchnahme dienstlicher Infrastruktur für ärztliche und zahnärztliche Nebentätigkeiten in Einrichtungen der Bundeswehr regelt § 12 BNV gesondert. Die Vorschrift unterscheidet zwischen Kostenerstattung (§ 12 Abs. 2 BNV) und Vorteilsausgleich (§ 12 Abs. 3 BNV). Die Festlegung der Höhe der Kostenerstattung nach den Grundsätzen der Kostendeckung obliegt dem zuständigen Fachminister, wobei auf bereits bestehende Kostentarife zurückgegriffen werden kann. Der Vorteilsausgleich erfolgt prozentual und richtet sich nach dem jährlichen Einkommen, das aus der Nebentätigkeit erzielt wird. Die Kostenerstattung nach § 12 Abs. 2 BNV kann vom Vorteilsausgleich abgezogen werden.

 


.>>>NEU aufgelegt April 2024

ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen... Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben. Das eBook zum Nebentätigkeitsrecht erläutert in verständlicher Sprache, was zu beachten ist (mit Checklisten) >>>hier kann man das eBook für 7,50 Euro bestellen.

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