Auskunftspflicht für genehmigungs- und anzeigefreie Nebentätigkeiten

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Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch das im April 2024 neu aufgelegte eBook zum Nebentätigkeitsrecht. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufsein-stieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular



Neben der Anzeigepflicht von genehmigungsfreien Nebentätigkeiten besteht nach § 66 Abs. 2 S. 2 BBG unter bestimmten Voraussetzungen eine Auskunftspflicht auch für grundsätzlich anzeigefreie Nebentätigkeiten. Allerdings setzt das Auskunftsverlangen einen begründeten Anlass voraus. Dieser ist beispielsweise gegeben, wenn sich im Zusammenhang mit der Ausübung der Nebentätigkeit Anhaltspunkte für die Verletzung dienstlicher Pflichten ergeben.
Die Auskunftspflicht umfasst regelmäßig die Art und den Umfang der Nebentätigkeit. Sofern erforderlich kann das Auskunftsverlangen auch auf andere Umstände wie beispielsweise den Namen des Auftraggebers oder die Höhe der erzielten Einnahmen erweitert werden (vgl. Rundschreiben des BMI zur Durchführung des Zweiten Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetzes vom 3.9.1997 - D 11 - 210 295/33 a).


.>>>NEU aufgelegt April 2024

ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen... Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben. Das eBook zum Nebentätigkeitsrecht erläutert in verständlicher Sprache, was zu beachten ist (mit Checklisten) >>>hier kann man das eBook für 7,50 Euro bestellen.

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