Exklusivangebot zum Komplettpreis von nur 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt. Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch das im April 2024 neu aufgelegte eBook zum Nebentätigkeitsrecht. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufsein-stieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular
Die Genehmigungspflicht von Nebentätigkeiten ist § 65 BBG geregelt. Beamtinnen und Beamte dürfen eine Nebentätigkeit grundsätzlich nur nach vorheriger Genehmigung ihres Dienstherrn übernehmen. Dies gilt insbesondere für entgeltlich ausgeübte Nebentätigkeiten.
Eine Nebentätigkeit ist nicht schon dann entgeltlich und damit genehmigungspflichtig, wenn für sie lediglich angemessene Auslagen und Aufwendungsersatz gezahlt werden (siehe hierzu weiter unten S. [Vergütung aus Nebentätigkeiten und Angaben dazu]).
Von der Genehmigungspflicht sind die in § 66 Abs. 1 BBG abschließend aufgezählten Nebentätigkeiten ausgenommen (siehe Kasten). Auch für dienstlich veranlasste Nebentätigkeiten (§ 65 S. 1 BBG) ist eine Genehmigung entbehrlich.
Von der Genehmigungspflicht sind nach § 66 Abs. 1 BBG ausgenommen:
.>>>NEU aufgelegt April 2024
ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen... Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben. Das eBook zum Nebentätigkeitsrecht erläutert in verständlicher Sprache, was zu beachten ist (mit Checklisten) >>>hier kann man das eBook für 7,50 Euro bestellen.